Montag, 4. Januar 2016

Mit Gustl Molath müss(T)en alle kapiert haben !

Mit Gustl Molath müss(T)en alle kapiert haben !
Normal wäre er mit Tabletten voll gestopft sich das Leben genommen...

 Gustl Mollath: "Was helfen ihnen tatsächlich die Gesetze, wenn sie nicht eingehalten werden"? Ohne Beschluss - Frist lief am 16.10.2015 ab - wird Manfred in seinem Grundrecht auf Freiheit verletzt..... (siehe § 67 e StGB). Die Freiheit darf gemäß Art. 104 GG nur auf Grund eines förmlichen Gesetzes und nur unter Beachtung der darin vorgeschriebenen Formen beschränkt werden. Bei jeder nicht auf richterlicher Anordnung beruhenden Freiheitsentziehung ist unverzüglich eine richterliche Entscheidung herbeizuführen!

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Manfred hat im Jahr 2011 eine leichte Körperverletzung (Ohrfeige) im Rahmen seines Jura-Studiums verübt gegen den Gastdozenten Fischer. Die Ohrfeige hinterließ keine sichtbaren Zeichen. Er ließ sich von der Polizei zur Straftat belehren, hatte diese verstanden und machte Angaben zur Person. Er gestand die Tat. Er begründete die Ohrfeige damit, dass er ein Zeichen setzen wollte gegen die fortschreitende Unterdrückung der Bevölkerung Deutschlands durch die Eliten. Noch am selben Abend wurde Manfred von der Polizei trotz Unverhälntismäßigkeit mit einem Formular "Verdacht auf Geisteskrankheit" in die Psychiatrie zwangseingewiesen. Deshalb diagnostizierte man eine "schizotype Störung - ICD-10 F21". Eine solche Diagnose wird benötigt zur Freiheitsberaubung und für ein § 63 StGB Gutachten um den Weg für die unbefristete Forensik zu bahnen. Die Dignose wurde von Dr. Simmerl gestellt, weil er eine "anmutende Beziehungsidee" gegenüber eine Studentin erkannt haben will. Diese Studentin hatte Manfred schwer gemobbt, was er im Jahr 2009 missverstanden hatte als Interesse. Erst als die mobbende Studentin von einer Amtsrichterin in Passau die Mobbing-Vollmacht durch Gewaltschutzverfügung - erwirkt hatte wegen insgesamt 3 Briefe in 2008 und 2009, konnte er dies dem schweren Mobbing zuordnen. Die Studentin hatte diese Gewaltschutzverfügung dem Uni-Kanzler und Mit-Studenten gezeigt und behauptet, die hätte sie bekommen, weil ihr Herr Neuberger ständig nachgestellt hätte. So schaffte sie ihr Ziel, meinen Sohn verächtlich zu machen, zu stigmatisieren und auch das Jura-Studium zu zerstören. Dr. Simmerl diagnostizierte aufgrund der für ihn "anmutende Beziehungsidee" die schizotype Störung. Die Laborbefunde wiesen jedoch auf eine Schilddrüsenentzüngung mit Leberbeteiligung hin. Da Manfred seit seinem 12. Lebensjahr eine starke Schuppenflechte hat, die autoimmun ist, können diese somatischen Befunde ebenfalls eine autommune Ursache haben. Im April 2011 wurde er entlassen. Die Staatsanwaltschaft Passau stellte am 21.12.2011 Antrag auf Unterbirngung nach § 63 StGB - die unbefristete Unterbringung in eine Psychiatrie bei Schuldunfähigkeit und Allgemeingefährlichkeit wegen der Diagnose, die Dr. Simmerl gestellt hatte. Infolge der Unterbringung wurde widerrechtlich der Führerschein entzogen. Ein Haftbefehl wurde erlassen wegen nicht bezahlter Führerscheinentzugsrechnung, die Folge der rechtswidrigen Führerscheinentzeignung war. Eine Gerichtvollzieherin wollte den Angeklagten alleine verhaften in seiner Wohnung. Manfred leistete Widerstand und ging nicht mit. Die Gerichtsvollzieherin stellte Strafantrag wegen Körperverletzung (angeblicher Faustschlag). Laut Polizeiakte trug sie einen Kratzer unter dem Auge davon, was einem Faustschlag aber widerspricht. Wieder wurde Manfred trotz Unverhältnismäßigkeit nach bayerischem Unterbringungsgesetz untergebracht. Wieder wurde eine "paranoide Schizophrenie" diagnostiziert. Die Laborbefunde wiesen jedoch auf eine Schilddrüsenunterfunktion hin. Wieder wurde ein Gutachten erstellt. Diesmal behauptete man eine "paranoide Schizophrenie". Es wird behauptet, Dr. Simmerl wäre der Unterzeichner vom Gutachten vom 14.08.2012 mit der Diagnose gewesen. Dies ist aber eine Lüge. Am Ausstellungstag war Dr. Simmerl in Urlaub laut eigenen Angaben. Unterzeichnet hat das Gutachten ein Vertretungsarzt. Das Eingangsgutachten ist somit ungültig. Um das gewünschte unechte Gutachten zu erhalten folterte man das Opfer um eine "Exploration" zu erwirken. Hierzu hat Dr. Simmerl ein Gutachten ertellt und auch unterschrieben mit dem Datum des 30.07.2012. Es weißt aber weder eine Diagnose auf noch ein krankhaftes Verhalten des Herrn Neuberger. Am 16.04.2013 schließlich wurde Manfred trotz Unverhältnismäßigkeit zur Schuldunfähigkeit und Allgemeingefährlichkeit verurteilt und unbefristet in eine Forensik untergebracht. Trotzt Unverhältnismäßigkeit und trotz fehlender Symptome einer "paranoiden Schizophrenie" wurde am 16.10.2014 die Fortdauer beschlossen. Weil Psychiatrie-Opfer noch zu wenig Aufmerksamkeit in der Öffentlichkeit haben, wollen wir auf diesem Wege Aufmerksamkeit herstellen um gerechte Verfahren zu erwirken.
LG