Donnerstag, 29. Januar 2015

Gelbe Briefe !!!

Gelbe Briefe !!!
........ und da man keinem Menschen Schaden zufügen darf sind solche Briefe auch unzumutbar und für die Gesundheit schädlich !!! Also ungeöffnet zurück schicken .


Im Recht der Bundesrepublik Deutschland ist ein Verbot der Folter verfassungsrechtlich in Art. 1 Abs. 1 GG und in Art. 104 Abs. 1 Satz 2 GG verankert:
„Die Würde des Menschen ist unantastbar.“
– Art. 1 Abs. 1 GG

„Festgehaltene Personen dürfen weder seelisch noch körperlich mißhandelt werden.“
– Art. 104 Abs. 1 Satz 2 GG


 Physische und psychische Folgeschäden
Folter kann bei den Betroffenen seelische und körperliche Beschwerden auslösen. Zu den größten Folgeschäden der Folter zählen körperliche Schmerzen, die durch Verletzungen entstanden sind. Es gibt jedoch auch Schme
rzen mit psychosomatischem Hintergrund, die körperlicher Ausdruck der Traumatisierung sind. Die Folterüberlebenden leiden an Kopfschmerzen, Schlafstörungen, Rückenschmerzen, Schulter- und Nackenverspannungen. Der Stresszustand kann körperliche Erkrankungen, wie Bluthochdruckoder Diabetes, verschlimmern. Traumatisierte leiden häufig an Magenbeschwerden und Essstörungen, Frauen nach geschlechtsspezifischer Gewalt an Unterleibsbeschwerden und Zyklusstörungen.[54] Die physischen und psychischen Beschwerden können durch Medikamente gelindert werden. Im Falle einer chronisch oder komplexen Traumatisierung ist eine psychotherapeutische Behandlung anzuwenden.



Zustellungsverbot / fehlendeVertragsgrundlage

 Beitragsservice (GEZ) - DIE KONTOPFÄNDUNG 

Aufruf zur Selbstbestimmung

 LG

 

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