Gelbe Briefe !!!
........ und da man keinem Menschen Schaden zufügen
darf sind solche Briefe auch unzumutbar und für die Gesundheit
schädlich !!! Also ungeöffnet zurück schicken .
Im
Recht der Bundesrepublik Deutschland ist ein Verbot der Folter
verfassungsrechtlich in Art. 1 Abs. 1 GG und in Art. 104 Abs. 1 Satz 2
GG verankert:
„Die Würde des Menschen ist unantastbar.“
– Art. 1 Abs. 1 GG
„Festgehaltene Personen dürfen weder seelisch noch körperlich mißhandelt werden.“
– Art. 104 Abs. 1 Satz 2 GG
Physische und psychische Folgeschäden
Folter
kann bei den Betroffenen seelische und körperliche Beschwerden
auslösen. Zu den größten Folgeschäden der Folter zählen körperliche
Schmerzen, die durch Verletzungen entstanden sind. Es gibt jedoch auch
Schmerzen
mit psychosomatischem Hintergrund, die körperlicher Ausdruck der
Traumatisierung sind. Die Folterüberlebenden leiden an Kopfschmerzen,
Schlafstörungen, Rückenschmerzen, Schulter- und Nackenverspannungen. Der
Stresszustand kann körperliche Erkrankungen, wie Bluthochdruckoder
Diabetes, verschlimmern. Traumatisierte leiden häufig an
Magenbeschwerden und Essstörungen, Frauen nach geschlechtsspezifischer
Gewalt an Unterleibsbeschwerden und Zyklusstörungen.[54] Die physischen
und psychischen Beschwerden können durch Medikamente gelindert werden.
Im Falle einer chronisch oder komplexen Traumatisierung ist eine
psychotherapeutische Behandlung anzuwenden.
Zustellungsverbot / fehlendeVertragsgrundlage
Beitragsservice (GEZ) - DIE KONTOPFÄNDUNG
Aufruf zur Selbstbestimmung
LG
Donnerstag, 29. Januar 2015
Gelbe Briefe !!!
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